Hintergründe und Studien 14.10.2026 · 2 Min. Lesezeit

Cybergrooming: Wenn ein Chat zur Falle wird

Ein freundlicher Kontakt, ein privater Chat, ein Geheimnis: So beginnt Cybergrooming oft. Der erste Bericht der Missbrauchsbeauftragten an den Bundestag zeigt, wie groß die Gefahr im Netz ist und wo es Hilfe gibt. Hier das Wichtigste für Eltern, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler.

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Michaela Heinze

Redaktion

Symbolfoto: Michaela Heinze

Was steht im Bericht?

Die unabhängige Bundesbeauftragte Kerstin Claus schaut in ihrem ersten Bericht (Stand 29. Juni 2026) auf Vorbeugung, Hilfen und Strafverfolgung. Ein Schwerpunkt ist sexuelle Gewalt im Netz, denn digitale Räume sind zu einem wichtigen Tatort geworden. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik stiegen die erfassten Fälle zuletzt um 4,7 Prozent, bei jugendpornografischen Inhalten sogar um fast 20 Prozent.

Was ist Cybergrooming?

Täter und Täterinnen sprechen Kinder und Jugendliche im Netz gezielt an, um sexuelle Kontakte anzubahnen. Laut einer Befragung der Landesanstalt für Medien NRW (2025) hat fast jedes vierte Kind und jede vierte jugendliche Person zwischen 8 und 17 Jahren das schon erlebt. Genannt wurden vor allem Snapchat, Instagram und TikTok. Auch Chats in Online-Spielen sind ein Einfallstor.
Typisch ist dieses Vorgehen:
• ein erfundenes Profil und schnell aufgebautes Vertrauen
• der Wechsel in private Chats, in denen niemand mitliest
• Versprechen von Geschenken oder Geld
• die Bitte um intime Bilder, danach Druck und Erpressung
Der Bericht betont: Täter gehen gezielt vor, nie aus Versehen.

Zwei weitere Gefahren

Sextortion heißt sexuelle Erpressung: Jemand droht, intime Bilder zu veröffentlichen. Mehr als ein Viertel der von Cybergrooming Betroffenen wurde so unter Druck gesetzt. Und jede dritte betroffene jugendliche Person kannte die Tatperson. Künstliche Intelligenz macht aus harmlosen Fotos in Sekunden täuschend echte Nacktbilder (Deepfakes). Wer solche Bilder weiterschickt, macht sich strafbar, auch wenn sie künstlich erzeugt sind.

Wo der Schutz noch Lücken hat

Der Straftatbestand zu Cybergrooming schützt nur Kinder unter 14. Jugendliche von 14 bis 17 Jahren sind nicht erfasst, die Beauftragte will das prüfen lassen. Sextortion kann als Erpressung bestraft werden. Plattformen sollen Minderjährige nach EU-Regeln besser schützen, doch die Umsetzung hakt: Laut einer Untersuchung von HateAid blieben 47 Prozent von mehr als 230 rechtswidrigen Inhalten online. Dazu kommt: Viele Kinder und Jugendliche wissen nicht, dass Cybergrooming und Sextortion Straftaten sind.

Was Eltern tun können

• Offen reden, ohne Vorwürfe. Nur dann vertrauen sich Kinder an.
• Vorab klären, was im Ernstfall passiert, und betonen: Betroffene tragen keine Schuld.
• Profile gemeinsam prüfen. Ist es privat? Wer darf Nachrichten schicken?
• Im Ernstfall Chatverlauf sichern und die Polizei kontaktieren. Vorher klären, wie Bilder übergeben werden, denn das Weiterleiten intimer Aufnahmen Minderjähriger kann selbst strafbar sein.
• Blockieren oder melden am besten erst nach Rücksprache mit der Polizei, damit Spuren bleiben.

Wenn du betroffen bist

• Du bist nicht schuld. Verantwortlich ist, wer Druck macht.
• Zahle nicht und antworte nicht mehr. Nach einer Zahlung hört Erpressung meist nicht auf.
• Lösch nicht sofort alles und schick intime Bilder nicht weiter. Sprich zuerst mit einer Vertrauensperson oder der Polizei.
• Hol dir Hilfe. Die Angebote unten sind kostenlos und anonym.

Wo Kinder und Jugendliche Hilfe finden

Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
0800 22 55 530
schreib-ollie.de
Mo, Mi, Fr 9 bis 14 Uhr
Di, Do 15 bis 20 Uhr

Kinder- und Jugendtelefon
116 111
nummergegenkummer.de
Mo bis Sa 14 bis 20 Uhr

Elterntelefon
0800 111 0550
Mo, Mi, Fr 9 bis 17 Uhr
Di, Do 9 bis 19 Uhr

Meldestellen für illegale Inhalte
jugendschutz.net
internet-beschwerdestelle.de
Online, jederzeit

Polizei
Örtliche Dienststelle, im Notfall 110
Dienststellen auch telefonisch

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